Zensur
Werbeverbot für „Der Gang durch das Ried“.
Betroffene
Begründung
Elisabeth Langgässer wurde am 20.05.1936 aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen, die Bewerbung ihres Werkes war während der Zeit des Nationalsozialismus unerwünscht.
Beteiligter
Rolle
Zensierende Instanz
Quelle
Referenz: Zensiertes Werk „Der Gang durch das Ried“
Benennung
Schädliches und unerwünschtes Schrifttum, insbesondere Aufstellungen von Autoren und Titeln
Zusatz
R 56-V/71
Archiv
Art
Behördliche Dokumente
Nummer
Archivsignatur: R 56-V/71
Link
https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/main.xhtml (06. Januar 2020)
Zitierweise
Barsortiments-Lagerkatalog 1937/38 des Kommissionshauses deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler e. GmbH, Leipzig, BArch R 56-V/71
GND Nummer