Reichskammer der bildenden Künste
Reichskulturkammer. Reichskammer der Bildenden Künste
Reichskammer der bildenden Künste
Abkürzung
Reichskunstkammer
Gründung
01. November 1933
Auflösung
1945
Rechtsform
Körperschaft
GND Nummer
Anmerkung
Die Reichskammer der bildenden Künste (Reichskunstkammer) war eine von sieben Fachkammern der Reichskulturkammer (RKK). Im nationalsozialistischen Deutschland mussten alle im Bereich der Kunst arbeitenden Menschen dieser berufsständischen Zwangsorganisation angehören. Ein Ausschluss aus oder eine Nichtaufnahme in die Kammer kam einem Berufsverbot gleich.
Menschen jüdischer Herkunft wurden ab 1935 systematisch aus der RKK und den ihr untergeordneten sieben Fachkammern ausgeschlossen. Bereits ab Frühjahr 1934 wurden restriktive Aufnahmebestimmungen in Kraft gesetzt.
Adresse
Berlin
Deutschland
Deutschland
ERWERBSLEBEN
Mitarbeiter
Tätigkeit
1. Präsident der Reichskunstkammer
Beruf
Arbeitsort
Quelle
Referenz: Tätigkeit als Reichskunstkammer-Präsident
Dahm, Volker: Das jüdische Buch im Dritten Reich. München: Beck'sche Verlagsbuchhandlung (Oscar Beck) 1993, S. 39.
AUSGEÜBTE REPRESSIONEN
Erzwungene Mitgliedschaft
Antrag abgelehnt
ja
Quelle
Referenz: Ablehnung Antrag bei der Reichskammer für bildende Künste
Warhaftig, Myra: Deutsche jüdische Architekten vor und nach 1933 - Das Lexikon. 500 Biographien. Berlin: Dietrich Reimer Verlag 2005, S. 54.
Bis
September 1935
Ausschluss
ja
Quelle
Referenz: Ausschluss aus Reichskammer der bildenden Künste, Auschlussmonat
Schenker, Anatol: Der Jüdische Verlag 1902–1938. Zwischen Aufbruch, Blüte und Vernichtung. Tübingen: Max Niemeyer Verlag GmbH 2003, S. 442.