Zensur
Zensierter Roman „Dreizehn Tage Glück“.
Betroffener
Begründung
Werner Scheff wurde am 02.03.1935 aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen. Das Bewerben und der Vertrieb der Publikation war deshalb in der Zeit des Nationalsozialismus nicht erwünscht.
Beteiligter
Rolle
Zensierende Instanz
Quelle
Referenz: Zensierter Roman „Dreizehn Tage Glück“
Benennung
Schädliches und unerwünschtes Schrifttum, insbesondere Aufstellungen von Autoren und Titeln
Zusatz
R 56-V/71
Archiv
Art
Behördliche Dokumente
Nummer
Archivsignatur: R 56-V/71
Link
https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/main.xhtml (06. Januar 2020)
Zitierweise
Barsortiments-Lagerkatalog 1937/38 des Kommissionshauses deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler e. GmbH, Leipzig, BArch R 56-V/71
GND Nummer