Theodor Wolff

02.08.1868 Berlin23.09.1943 Berlin
Theodor Wolff (Hauptname)
Geburtsdatum
02. August 1868
Geburtsort
Quelle
Referenz: Geburtsdatum und -ort
Zusatz
Residentenliste
Erstellt
ab 2002
Beteiligt
Anschrift
Koblenz (Hauptdienststelle)
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz

Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg

Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Zitierweise
[Name, Vorname]. In: BArch. Residentenliste. Die Liste der jüdischen Einwohner im Deutschen Reich 1933-1945. 12. Auflage. Stand 04.12.2018.
Todestag
23. September 1943
Todesursache
Tod in Folge von Repressionsmaßnahmen
Sterbeort
Anmerkung
Im Konzentrationslager Sachsenhausen an Phlegmone erkrankt, im Jüdischen Krankenhaus in Berlin nach zu spät gestatteter Operation gestorben.
Bis
23. September 1943
Führte zum Tod.
GND Nummer
Zensur
Betroffener
Von
März 1933
Bis
Oktober 1933
Begründung
Theodor Wolffs Werk „Vollendete Tatsachen“ war Teil der 1933 stattfindenden über 100 Bücherverbrennungen, die in mehr als 90 Städten stattfanden.
Quelle
Referenz: Bücherverbrennung, Vollendete Tatsachen
Auflage
Auflage
1.-5. Tsd.
Genre
Sammelband, Artikel (Auswahl von journalistischen Beiträgen)
GND Nummer
Zensur
Betroffener
Von
März 1933
Bis
Oktober 1933
Begründung
Theodor Wolffs Werk „Vollendete Tatsachen“ war Teil der 1933 stattfindenden über 100 Bücherverbrennungen, die in mehr als 90 Städten stattfanden.
Quelle
Referenz: Bücherverbrennung, Vollendete Tatsachen
Auflage
Auflage
1.-5. Tsd.
Genre
Sammelband, Artikel (Auswahl von journalistischen Beiträgen)
GND Nummer
GND Nummer
GND Nummer
Werk
Auflage
Auflage
1.-5. Tsd.
GND Nummer
Begründung
Theodor Wolffs Werk „Vollendete Tatsachen“ war Teil der 1933 stattfindenden über 100 Bücherverbrennungen, die in mehr als 90 Städten stattfanden.
Quelle
Referenz: Bücherverbrennung, Vollendete Tatsachen
Beteiligter
Rolle
Zensierende Instanz
Quelle
Referenz: Verbot sämtlicher Schriften, Theodor Wolff

Reichsschrifttumskammer (RSK) (Hg.): Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums. Gemäß § 1 der Anordnung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer vom 25. April 1935 bearbeitet und herausgegeben von der Reichsschrifttumskammer. 1935, S. 134.

Erlassen durch
Gründung
22. September 1933
Auflösung
1945
Rechtsform
Körperschaft
NS-Behörde
ja
GND Nummer
40240-0
Anmerkung
Das durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda verfügte „Reichskulturkammergesetz“ vom 22. September 1933 sah die Unterstellung aller öffentlichen Kulturinstitutionen (Schrifttum, Presse, Rundfunk, Theater, Musik, Film und bildende Künste) unter das Propagandaministerium vor. Von nun an war die öffentliche Teilhabe am kulturellen Leben Deutschlands unabänderlich an die Registrierung in der jeweils zuständigen Kammer gebunden. Für SchriftstellerInnen bedeutete dies, dass sie in der für sie zuständigen Reichsschrifttumskammer (RSK) registriert sein mussten, wenn sie ihre Werke publizieren wollten. Ein RSK-Ausschluss bedeutete ebenso wie eine Antragsablehnung, dass alle Verlagsverträge mit ‚deutschen‘ Verlagshäusern zugleich für nichtig erklärt wurden und verwies Autorinnen und Autoren jüdischer Herkunft auf den Judaica-Buchhandel, also auf Verlage, deren EigentümerInnen ebenfalls jüdischer Herkunft waren. Da es eine unübersichtliche Vielzahl an Schriftsterllerverbänden gab, wurde der RSK-Präsident mit der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes“ (§16) ermächtigt, ganze Verbände in die RSK zu überführen. So wurden beispielsweise die Mitglieder des Reichsverbands Deutscher Schriftsteller (RDS) ab dem 30.09.1935 („Gruppe Schriftsteller“) in die RSK überführt. Bereits zuvor wurde der „Schutzverband deutscher Schriftsteller“ (SDS) in den RDS inkorporiert, ebenso wie der „Verband Deutscher Erzähler“ (VDE), der „Nationalverband deutscher Schriftsteller“, der „Verband deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten“, der „Bund deutscher Schriftstellerinnen und Journalistinnen“, „die Vereinigung sächsischer Schriftsteller“ sowie der „Verband der Tanzkritiker“. Die Mitglieder der eingegliederten Verbände mußten dennoch RSK-Aufnahmeanträge samt Personalfragebögen einreichen. In der Entstehungszeit der Reichskulturkammer sah Goebbels noch davon ab, Kulturschaffenden jüdischer Herkunft die Aufnahme in die Kammer zu verweigern. Dies geschah vor allem aus volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die Zielsetzung der ‚Arisierung‘ aller Kulturbereiche in Nazi-Deutschland kreuzte sich in der Anfangszeit mit der Zielvorgabe möglichst keine Betriebe zu schließen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Darüber hinaus war die Entscheidung gegen einen Arierparagraphen image-politisch geschickt, da sich so renommierte Persönlichkeiten für die Leitung der einzelnen Unterkammern rekrutieren ließen. Außerdem erleichterte die Integration von Kulturschaffenden jüdischer Herkunft in die RKK deren systematische Erfassung. Erst als die Aufbauphase abgeschlossen war, insistierte Goebbels auf den Ausschluss von RSK-Mitgliedern jüdischer Herkunft auf Grundlage des §10 der „1. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz“ vom 1. November 1933. Dieser besagte, dass die Mitgliedschaft verweigert oder entzogen werden könne, sobald sich bei einem Mitglied die „erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung“ zur Ausübung ihrer Tätigkeiten nicht feststellen ließe. Mit einem offiziellen Erlass verkündete Goebbels am 24. März 1934, dass Menschen jüdischer Herkunft nicht länger ‚geeignet‘ seien, das ‚deutsche‘ Kulturgut zu verwalten oder darin in irgendeiner Form zu partizipieren. Somit wurde der Prozess der folgenden massenhaften Ausschlüsse, der 1935 seinen Höhepunkt erreichte, eingeleitet.
Begründung
Alle Publikationen von Theodor Wolff wurden in der Zeit des Nationalsozialismus in die Liste „des schädlichen und unerwünschten Schrifttums“ aufgenommen.
Quelle
Referenz: Publikationsverbot, Theodor Wolff
Benennung
BArch R 56-V/71. (Fiche 2, 68 ff.).
Art
Behördliche Dokumente
Nummer
Archivsignatur: BArch R 56-V/71
Zitierweise
BArch R 56-V/71
Anmerkung
Theodor Wolff wurde am 19. Mai 1943 in Frankreich verhaftet.
Quelle
Referenz: Verhaftung
Zusatz
Residentenliste
Erstellt
ab 2002
Beteiligt
Anschrift
Koblenz (Hauptdienststelle)
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz

Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg

Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Zitierweise
[Name, Vorname]. In: BArch. Residentenliste. Die Liste der jüdischen Einwohner im Deutschen Reich 1933-1945. 12. Auflage. Stand 04.12.2018.
Entzogen
ja
Zeitpunkt
März 1933
Stationen
Schweiz (ab 03.1933)
Quelle
Referenz: Emigration
Zusatz
Residentenliste
Erstellt
ab 2002
Beteiligt
Anschrift
Koblenz (Hauptdienststelle)
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz

Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg

Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Zitierweise
[Name, Vorname]. In: BArch. Residentenliste. Die Liste der jüdischen Einwohner im Deutschen Reich 1933-1945. 12. Auflage. Stand 04.12.2018.
Zielort
Anmerkung
„Am 12. Juli 1936 kamen die ersten 50 Häftlinge aus Esterwegen in Oranienburg an.“ [Der Ort des Terrors, Bd. 3. S. 21.]
Quelle
Referenz: Deportation
Zusatz
Residentenliste
Erstellt
ab 2002
Beteiligt
Anschrift
Koblenz (Hauptdienststelle)
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz

Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg

Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Zitierweise
[Name, Vorname]. In: BArch. Residentenliste. Die Liste der jüdischen Einwohner im Deutschen Reich 1933-1945. 12. Auflage. Stand 04.12.2018.
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