Hans Erich Priester
geb. 03.05.1901
in Berlin
Hans Erich Priester
GEBURT
Geburtsdatum
03. Mai 1901
Geburtsort
Quelle
Referenz: Geburtsdaten, Hans Erich Priester
Zusatz
Residentenliste
Archiv
Erstellt
ab 2002
Beteiligt
Anschrift
Koblenz (Hauptdienststelle)
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg
Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg
Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg
Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg
Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Webseite
Zitierweise
[Name, Vorname]. In: BArch. Residentenliste. Die Liste der jüdischen Einwohner im Deutschen Reich 1933-1945. 12. Auflage. Stand 04.12.2018.
REPRESSIONEN
Zensur
Verbot sämtlicher Schriften (ab 1941)
Beteiligter
Rolle
Zensierende Instanz
Quelle
Referenz: Verbot sämtlicher Schriften, Hans Erich Priester
Reichsschrifttumskammer (RSK) (Hg.): Jahresliste 1941 des schädlichen und unerwünschten Schrifttums. 1941, S. 14.
Berufsverbote
Berufsverbot als Schriftsteller
Erlassen durch
Gründung
22. September 1933
Auflösung
1945
Rechtsform
Körperschaft
NS-Behörde
ja
GND Nummer
40240-0
Anmerkung
Das durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda verfügte „Reichskulturkammergesetz“ vom 22. September 1933 sah die Unterstellung aller öffentlichen Kulturinstitutionen (Schrifttum, Presse, Rundfunk, Theater, Musik, Film und bildende Künste) unter das Propagandaministerium vor. Von nun an war die öffentliche Teilhabe am kulturellen Leben Deutschlands unabänderlich an die Registrierung in der jeweils zuständigen Kammer gebunden. Für SchriftstellerInnen bedeutete dies, dass sie in der für sie zuständigen Reichsschrifttumskammer (RSK) registriert sein mussten, wenn sie ihre Werke publizieren wollten. Ein RSK-Ausschluss bedeutete ebenso wie eine Antragsablehnung, dass alle Verlagsverträge mit ‚deutschen‘ Verlagshäusern zugleich für nichtig erklärt wurden und verwies Autorinnen und Autoren jüdischer Herkunft auf den Judaica-Buchhandel, also auf Verlage, deren EigentümerInnen ebenfalls jüdischer Herkunft waren.
Da es eine unübersichtliche Vielzahl an Schriftsterllerverbänden gab, wurde der RSK-Präsident mit der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes“ (§16) ermächtigt, ganze Verbände in die RSK zu überführen.
So wurden beispielsweise die Mitglieder des Reichsverbands Deutscher Schriftsteller (RDS) ab dem 30.09.1935 („Gruppe Schriftsteller“) in die RSK überführt. Bereits zuvor wurde der „Schutzverband deutscher Schriftsteller“ (SDS) in den RDS inkorporiert, ebenso wie der „Verband Deutscher Erzähler“ (VDE), der „Nationalverband deutscher Schriftsteller“, der „Verband deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten“, der „Bund deutscher Schriftstellerinnen und Journalistinnen“, „die Vereinigung sächsischer Schriftsteller“ sowie der „Verband der Tanzkritiker“.
Die Mitglieder der eingegliederten Verbände mußten dennoch RSK-Aufnahmeanträge samt Personalfragebögen
einreichen.
In der Entstehungszeit der Reichskulturkammer sah Goebbels noch davon ab, Kulturschaffenden jüdischer Herkunft die Aufnahme in die Kammer zu verweigern. Dies geschah vor allem aus volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die Zielsetzung der ‚Arisierung‘ aller Kulturbereiche in Nazi-Deutschland kreuzte sich in der Anfangszeit mit der Zielvorgabe möglichst keine Betriebe zu schließen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Darüber hinaus war die Entscheidung gegen einen Arierparagraphen image-politisch geschickt, da sich so renommierte Persönlichkeiten für die Leitung der einzelnen Unterkammern rekrutieren ließen. Außerdem erleichterte die Integration von Kulturschaffenden jüdischer Herkunft in die RKK deren systematische Erfassung. Erst als die Aufbauphase abgeschlossen war, insistierte Goebbels auf den Ausschluss von RSK-Mitgliedern jüdischer Herkunft auf Grundlage des §10 der „1. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz“ vom 1. November 1933. Dieser besagte, dass die Mitgliedschaft verweigert oder entzogen werden könne, sobald sich bei einem Mitglied die „erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung“ zur Ausübung ihrer Tätigkeiten nicht feststellen ließe. Mit einem offiziellen Erlass verkündete Goebbels am 24. März 1934, dass Menschen jüdischer Herkunft nicht länger ‚geeignet‘ seien, das ‚deutsche‘ Kulturgut zu verwalten oder darin in irgendeiner Form zu partizipieren. Somit wurde der Prozess der folgenden massenhaften Ausschlüsse, der 1935 seinen Höhepunkt erreichte, eingeleitet.
Begründung
Die Werke von Hans Erich Priester wurden während des Nationalsozialismus mit einem Gesamtverbot belegt, da sie aus Sicht der Nationalsozialisten in „deutschfeindlichen“ Verlagen publiziert wurden.
Quelle
Referenz: Publikationsverbot, Hans Erich Priester
Benennung
BArch R 56-V/71. (Fiche 2, 68 ff.).
Archiv
Art
Behördliche Dokumente
Nummer
Archivsignatur: BArch R 56-V/71
Link
https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/main.xhtml (06. Januar 2020)
Zitierweise
BArch R 56-V/71
EMIGRATION
Emigration ab 19.01.1937
Zeitpunkt
19. Januar 1937
Stationen
Quelle
Referenz: Emigrationszeitpunkt/Exilländer, Hans Erich Priester
Zusatz
Residentenliste
Archiv
Erstellt
ab 2002
Beteiligt
Anschrift
Koblenz (Hauptdienststelle)
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg
Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg
Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg
Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg
Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Webseite
Zitierweise
[Name, Vorname]. In: BArch. Residentenliste. Die Liste der jüdischen Einwohner im Deutschen Reich 1933-1945. 12. Auflage. Stand 04.12.2018.