Waldmannstraße 21, Berlin-Lankwitz
Waldmannstraße 21
Name
Waldmannstraße 21, Berlin-Lankwitz
Adresse
Waldmannstraße 21
Berlin-Lankwitz
Deutschland
Berlin-Lankwitz
Deutschland
Art
Wohnhaus
Quelle
Referenz: Wohnort Gerhard Danziger
Ladwig-Winters, Simone: Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933. Berlin: be.bra verlag GmbH 1998.
WOHNORT
ARBEITSORT
Tätigkeit
Rechtsanwalt
Beruf
Eigene Praxis / Eigenes Büro
ja
Anmerkung
Das Berliner Adressbuch listete ihn im Jahr 1935 unter dieser Adresse.
Durch das „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933 verloren Danziger und die meisten anderen deutschen Rechtsanwälte jüdischer Abstammung ihre Zulassung. Infolgedessen nahm Danziger erfolgreich das sogenannte „Frontkämpferprivileg“ für sich in Anspruch, das es ihm noch bis 1938 ermöglichte, in Berlin als Rechtsanwalt tätig zu sein. Ralf Oberndörfer schreibt: „Am 10. April 1933 stellte [Gerhard Danziger] von seiner Kanzlei in der Bellevuestraße, die sich in unmittelbarer Nähe des späteren Volksgerichtshofs befand, Antrag auf Wiederzulassung. Er konnte auf Kriegsdienst von 1914 bis 1918 verweisen. [...] Sein Kollege Alfred Hinke bescheinigte ihm, daß er sich nie im marxistischen oder kommunistischen Sinne betätigt hatte. ‚Es ist mir im Gegenteil die streng nationale und rechtsgerichtete Einstellung des Herrn Dr. Danziger schon seit Jahren genau bekannt.‘ Gerhard Danziger konnte als Rechtsanwalt weiterarbeiten. Erst am 2. Dezember 1938 notierte der Kammergerichtspräsident: ‚Der frühere Rechtsanwalt Dr. Gerhard Danziger [...] ist infolge der Zurücknahme seiner Zulassung auf Grund von § 1 der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27.9.1938 - RGBl. I S. 1403 – in der Liste der beim Kammergericht zugelassenen Rechtsanwälte unter Nr. 964 am 1. Dezember 1938 gelöscht worden.‘ Die 5. Verordnung beendete endgültig die Tätigkeit als Rechtsanwalt.“ Ob die „streng nationale und rechtsgerichtete Einstellung“, die Danziger von seinem Kollegen attestiert wurde, tatsächlich der Wahrheit entsprach, sei dahingestellt. Jedenfalls gehörte Danziger zu den zahlreichen Amtsträgern und Personen des öffentlichen Lebens, die 1925 die „Eingabe gegen das Unrecht des § 175 R. Str. G. B.“ unterzeichnete – eine von Magnus Hirschfelds „Wissenschaftlich-humanitärem Komitee“ (WhK) initiierte Petition, die sich gegen die Bestrafung homosexueller Handlungen zwischen Männern aussprach.
Durch das „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933 verloren Danziger und die meisten anderen deutschen Rechtsanwälte jüdischer Abstammung ihre Zulassung. Infolgedessen nahm Danziger erfolgreich das sogenannte „Frontkämpferprivileg“ für sich in Anspruch, das es ihm noch bis 1938 ermöglichte, in Berlin als Rechtsanwalt tätig zu sein. Ralf Oberndörfer schreibt: „Am 10. April 1933 stellte [Gerhard Danziger] von seiner Kanzlei in der Bellevuestraße, die sich in unmittelbarer Nähe des späteren Volksgerichtshofs befand, Antrag auf Wiederzulassung. Er konnte auf Kriegsdienst von 1914 bis 1918 verweisen. [...] Sein Kollege Alfred Hinke bescheinigte ihm, daß er sich nie im marxistischen oder kommunistischen Sinne betätigt hatte. ‚Es ist mir im Gegenteil die streng nationale und rechtsgerichtete Einstellung des Herrn Dr. Danziger schon seit Jahren genau bekannt.‘ Gerhard Danziger konnte als Rechtsanwalt weiterarbeiten. Erst am 2. Dezember 1938 notierte der Kammergerichtspräsident: ‚Der frühere Rechtsanwalt Dr. Gerhard Danziger [...] ist infolge der Zurücknahme seiner Zulassung auf Grund von § 1 der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27.9.1938 - RGBl. I S. 1403 – in der Liste der beim Kammergericht zugelassenen Rechtsanwälte unter Nr. 964 am 1. Dezember 1938 gelöscht worden.‘ Die 5. Verordnung beendete endgültig die Tätigkeit als Rechtsanwalt.“ Ob die „streng nationale und rechtsgerichtete Einstellung“, die Danziger von seinem Kollegen attestiert wurde, tatsächlich der Wahrheit entsprach, sei dahingestellt. Jedenfalls gehörte Danziger zu den zahlreichen Amtsträgern und Personen des öffentlichen Lebens, die 1925 die „Eingabe gegen das Unrecht des § 175 R. Str. G. B.“ unterzeichnete – eine von Magnus Hirschfelds „Wissenschaftlich-humanitärem Komitee“ (WhK) initiierte Petition, die sich gegen die Bestrafung homosexueller Handlungen zwischen Männern aussprach.
Quellen
Referenz: G. Danziger Anwaltsbüro in der Waldmannstraße 21 (1935)
Ohne Autor: Berliner Adreßbuch 1935. Unter Benutzung amtlicher Quellen. Erster Band. Berlin: Verlag August Scherl; Dt. Adreßbuch-Gesellschaft m.b.H. 1935, S. 390.
Referenz: Zitate zum Berufsverbot
Oberndörfer, Ralf: Berufsverlust und Entwürdigung. Einige Anmerkungen zu 73 sehr unterschiedlichen Doktortitelträgern. In: Henne, Thomas (Hg.): Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 1933–1945. Leipzig: Leipziger Universitäts-Verlag 2007, S. 73–84, hier: S. 81.