Strafgefängnis Berlin-Plötzensee

Name
Strafgefängnis Berlin-Plötzensee
Adresse
Anmerkung
Die Geodaten beziehen sich auf die Gedenkstätte Plötzensee (Hüttigpfad 16).
Art
Gefängnis
Karte
Map view
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Sterbeort
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Quelle
Referenz: Todesjahr und Sterbeort
Todesursache
Tod in Folge von Repressionsmaßnahmen
Sterbeort
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Anmerkung
Kuckhoff wird im Februar 1943 in einem Prozess vor dem Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und ein halbes Jahr später in Plötzensee hingerichtet.
Todesursache
Im Lager ermordet
Sterbeort
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Anmerkung
Wegen vermeintlicher Beteiligung am Attentat vom 20. Juli 1944 zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Beschreibung
21-tägige Inhaftierung im Zuchthaus Plötzensee
Inhaftierungsort
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Quelle
Referenz: Inhaftierung

Sigusch, Volkmar: Felix A. Theilhaber (1884–1956). In: Grau, Günter/Sigusch, Volkmar (Hg.): Personenlexikon der Sexualforschung. Frankfurt am Main: Campus Verlag 2009, S. 697⁠–⁠701, hier: S. 699.

Beschreibung
Haft in Moabit und verschiedenen anderen Gefängnissen
Inhaftierungsort
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Anmerkung
„Das KZ Brandenburg wurde schließlich im August 1933 von der Polizeischule Brandenburg eröffnet. [...] In den folgenden Wochen wurden etwa 1200 Personen eingeliefert. [...] Zu Weihnachten 1933 entließen die Machthaber aus dem KZ Brandenburg zwischen 300 und 500 Häftlinge. Am 31. Januar 1934 wurde das KZ Brandenburg aufgelöst, und die Häftlinge wurden in die KZ Lichtenburg, Papenburg un Oranienburg transportiert. Am 2. Februar 1934 verließen die letzten Häftlinge das Lager. Im Jahr 1940 diente das alte Zuchthaus in Brandenburg den Nationalsozialisten als eine der Tötungsanstalten im Rahmen des Euthanasieprogramms ‚T 4‘. Bis zum Herbst des Jahres wurden dort 9772 Menschen ermordet.“
Inhaftiert mit
Anmerkung
Erich Mühsam wurde im Juli 1934 im KZ Oranienburg ermordet, Kurt Hiller kam im April des selben Jahres frei.
Quelle
Referenz: Haft in Moabit mit Rudolf Frank
Benennung
EB 70/117-D.03.09.0035
Erstellt
ab dem 19. April 1939
Urheber/Autor
Rolle
Autor
Nummer
Nummer: EB 70/117-D.03.09.0035
Zitierweise
EB 70/117-D.03.09.0035
Referenz: Inhaftierungsorte, Beginn der Inhaftierung
Zitierweise
Hirte, Chris; Piens, Conrad: Wer war Erich Mühsam?; URL: https://www.erich-muehsam.de/?cat=werwarem
Beschreibung
Inhaftierung wegen angeblichen Hochverrats
Inhaftierungsort
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Quelle
Referenz: Inhaftierung
Zusatz
Residentenliste
Erstellt
ab 2002
Beteiligt
Anschrift
Koblenz (Hauptdienststelle)
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz

Berlich-Lichterfelde
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Freiburg (Militärarchiv)
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 58
71638 Ludwigsburg

Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Dr.-Franz-Straße 1
95445 Bayreuth
Zitierweise
[Name, Vorname]. In: BArch. Residentenliste. Die Liste der jüdischen Einwohner im Deutschen Reich 1933-1945. 12. Auflage. Stand 04.12.2018.
Referenz: Vorwurf des Hochverrats

Lowenthal, Ernst G.: Juden in Preußen. Ein biographisches Verzeichnis. Ein repräsentativer Querschnitt. Herausgegeben von Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz. Berlin: Dietrich Reimer Verlag 1981, S. 201.

Beschreibung
Inhaftierung wg. Landesverrats
Inhaftierungsort
Anmerkung
Cohn wird während eines Vortrags in einer Köpenicker Synagoge festgenommen und in das Gestapo-Hauptquartier gebracht. Ihm werden "instigation of subversion and acts against the government" vorgeworfen und er wird in Untersuchungshaft nach Plötzensee gebracht. Von dort schreibt er seiner Frau Margarete zwölf Tage später über die Qualität des Essens und seine Beschäftigungsstrategien. Nach einigen Wochen wird er entlassen, allerdings unter der Bedingung, im Juni 1936 vor einem Sondergericht auszusagen. Bei dem Prozess sagt Margot Ilius, eine Kindheitsfreundin, zu Cohns Gunsten aus. "But, ironically, he was acquitted because his pro-German activities in the Separatist Movement of 1923 came to light and the pamphlet he and others, including the Chief of the Bonn police, had written at the time was read at the Sondergericht."
Anmerkung
Im Nationalsozialismus diente das Gefängnis auch als zentrale Hinrichtungsstätte der vom Berliner Kammergericht und vom 1934 errichteten Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten.
Anmerkung
Abweichend zu Horner schreibt Karoline Georg: „Emil Cohn wurde am 14. Dezember 1935 während eines Vortrags festgenommen, den er auf einer Veranstaltung des Jüdischen Kulturbunds in der Synagogengemeinde von Altlandsberg nahe Berlin unter dem Titel ,Das Gebot der Stunde‘ gehalten hatte. [...] Cohn wurde wahrscheinlich zunächst in das Gestapa und anschließend in das KZ Columbia überstellt. Als er zwölf Tage nach seiner Festnahme einen Brief an seine Ehefrau schreiben durfte, befand er sich bereits in Untersuchungshaft, aus der er erst nach einigen Wochen wieder entlassen wurde.“
Anmerkung
Am 20. September wird Cohn in seiner Synagoge festgenommen und in das Polizeipräsidium Alexanderplatz gebracht. Für seine Verhaftung wird kein Grund genannt, aber Benno Cohn sagt während des Eichmann-Prozesses aus: "He told me, he whispered into my ear, illegally, we were not allowed to talk to one another, during the walk around the prison yard, when I asked him how he had got into prison ... He told me 'For the third time I quoted in my sermon in the synagogue that famous passage from the Haggadah (the Passover Prayer).' He was referring to the passage '... for not one man only has risen against us to destroy us, but the Holy One, blessed be He, has delivered us out of their hands.' He had quoted this passage for the third time. They had threatened to send him to a concentration camp. He asked for greetings to be conveyed to his family which he did not expect to see again." Zwei Wochen später erbittet Cohn die Möglichkeit, an der Bar Mitzwa seines Sohnes teilnehmen zu dürfen und wird dafür kurzzeitig entlassen: "Soon after his arrival at home, an unknown person appeared at the door to convey an urgent warning that he should leave Germany immediately as he was marked for a concentration camp." Am späten Abend des gleichen Tages fährt Cohn mit dem Nachtzug nach Amsterdam. Horner spekuliert, ob ein Schaffner bestochen wurde, damit Cohn an der Grenze nicht geweckt/nach Papieren gefragt wird.
Flucht
Erfolgreiche Flucht. Kann im Oktober 1936 während zeitweiliger Entlassung anlässlich der Bar Mizwa-Feier seines Sohnes in die Niederlande flüchten. Laut Lexikon deutsch-jüdischer Autoren, Band 5, S. 208-225: 1935 des Landesverrats angeklagt, 1936 von der Gestapo verhaftet.
Anmerkung
35/36 wird Cohn wiederholt inhaftiert und wieder entlassen. 1936 wird er denunziert, weil er in der Synagoge mehrmals folgende Stelle aus der Pessach-Haggada vorliest: „Denn nicht einer allein hat sich gegen uns erhoben, sondern zu allen Zeiten erheben sie sich gegen uns, uns zu vernichten - Gott aber errettet uns uns vor ihnen.“
Quellen
Referenz: 35/36 wiederholte Inhaftierung wg. Landesverrat

Brocke, Michael/Carlebach, Julius (Hg.): Biographisches Handbuch der Rabbiner, Teil 2, Die Rabbiner im Deutschen Reich 1871–1945, Bd. 1. Aaron – Kusznitzki. München: K. G. Saur 2009, S. 136.

Referenz: Anklage Landesverrat 1935, Inhaftierung durch Gestapo 36

Heuer, Renate (Hg.): Lexikon deutsch-jüdischer Autoren, Bd. 5. Carmo – Donat. München: K. G. Saur 1997, S. 209.

Referenz: Denunziation

Horner, Deborah: Emil Bernhard Cohn. Rabbi, Playwright and Poet. Berlin: Hentrich & Hentrich Verlag 2009, S. 9.

Referenz: Informationen und Zitate zur Festnahme am 20.09.36

Horner, Deborah: Emil Bernhard Cohn. Rabbi, Playwright and Poet. Berlin: Hentrich & Hentrich Verlag 2009, S. 52 f.

Referenz: Informationen zur Festnahme im Dezember 1935 inkl. Zitat

Horner, Deborah: Emil Bernhard Cohn. Rabbi, Playwright and Poet. Berlin: Hentrich & Hentrich Verlag 2009, S. 50 f.

Referenz: Inhaftierung im KZ Columbia, Zeitraum, Zitat in den Anmerkungen

Georg, Karoline: Jüdische Häftlinge im Gestapogefängnis und Konzentrationslager Columbia-Haus 1933–1936. Berlin: Metropol Verlag 2021, S. 345 – 346.

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