Meinekestraße 21, Berlin-Charlottenburg
Meinekestraße 21
ORGANISATIONSSITZ
Gründung
14. Juli 1933
Auflösung
12. Oktober 1945
Standort
Hauptstandort
ja
Hauptstandort
ja
Anmerkung
Die Reichsfilmkammer (RFK) war eine von sieben Fachkammern der Reichskulturkammer (RKK). Im nationalsozialistischen Deutschland mussten alle im Bereich des Filmes arbeitenden Menschen dieser berufsständischen Zwangsorganisation angehören. Ein Ausschluss aus oder eine Nichtaufnahme in die Kammer kam einem Berufsverbot gleich.
Menschen jüdischer Herkunft wurden ab 1935 systematisch aus der RKK und den ihr untergeordneten sieben Fachkammern ausgeschlossen. Bereits ab Frühjahr 1934 wurden restriktive Aufnahmebestimmungen in Kraft gesetzt.