Reichsrundfunkkammer (RRK)
Reichsrundfunkkammer
Abkürzung
RRK
Gründung
22. September 1933
Auflösung
1939
Rechtsform
Körperschaft
GND Nummer
Anmerkung
Die Reichsrundfunkkammer (RRK) war eine von sieben Fachkammern der Reichskulturkammer (RKK). Im nationalsozialistischen Deutschland mussten alle im Bereich der Rundfunks arbeitenden Menschen dieser berufsständischen Zwangsorganisation angehören. Ein Ausschluss aus oder eine Nichtaufnahme in die Kammer kam einem Berufsverbot gleich.
Menschen jüdischer Herkunft wurden ab 1935 systematisch aus der RKK und den ihr untergeordneten sieben Fachkammern ausgeschlossen. Bereits ab Frühjahr 1934 wurden restriktive Aufnahmebestimmungen in Kraft gesetzt.
Adresse
Berlin
Deutschland
Deutschland
AUSGEÜBTE REPRESSIONEN
Erzwungene Mitgliedschaft
Bis
ca. Mai 1933/Dezember 1933
Ausschluss
ja
Quelle
Referenz: RRK-Ausschluss
Benennung
Die Jahre von 1933 bis 1937
Link
https://www.rudolf-frank.net/ueber-rudolf-frank/1933-1937/ (24. Februar 2021)