Reichsministerium der Justiz
Der Reichs- und Preußische Justizminister (22.10.1934 – 31.12.1935)
Reichsministerium der Justiz
Gründung
13. Februar 1919
Auflösung
23. Mai 1945
Rechtsform
Behörde
GND Nummer
Anmerkung
„Im Oktober 1934 wurden das ‚Reichsjustizministerium‘ und das ‚Preußische Justizministerium‘ vereinigt unter dem Namen ‚Der Reichs- und Preußische Justizminister‘.
Mit Wirkung vom 01.01.1935 gingen darüber hinaus die Zuständigkeiten aller Landesjustizbehörden auf das ‚Reichsjustizministerium‘ über und es wurde wieder dieser Name (jetzt mit erweitertem Aufgabenbereich) geführt.“ [https://d-nb.info/gnd/2029713-0].
Adresse
Berlin
Deutschland
Deutschland
ERWERBSLEBEN
Mitarbeiter
Friedrich Koffka (09.1919 – 12.1922)
Tätigkeit
Hilfsarbeiter im Justizministerium
Stelle
Hilfsarbeiter im Justizministerium
Von
September 1919
Bis
Dezember 1922
Beruf
Arbeitsort
Quelle
Referenz: Anstellung als Hilfsarbeiter im Justizministerium
Bergemann, Hans/Ladwig-Winters, Simone: Jüdische Richter am Kammergericht nach 1933. Eine Dokumentation. Herausgegeben von Kammergericht. Köln: Carl Heymanns Verlag 2004, S. 105.
AUSGEÜBTE REPRESSIONEN
Berufsverbot
Beruf
Grund
antsemitische Gesetzgebung
Erlassen
01. März 1937
Anmerkung
Im April 1933 wurde Friedrich Koffka zwangsweise beurlaubt, aufgrund einer Ausnahmeregelung für Frontkämpfer bleibt er im Amt am Kammergericht. Anfang 1937 erfährt er, dass drei seiner Großeltern jüdischer Herkunft waren. Aufgrund der antisemitischen Gesetzgebung wird er mit einem Berufsverbot belegt.
Quelle
Referenz: Berufsverbot als Richter, Anmerkungen
Bergemann, Hans/Ladwig-Winters, Simone: Jüdische Richter am Kammergericht nach 1933. Eine Dokumentation. Herausgegeben von Kammergericht. Köln: Carl Heymanns Verlag 2004, S. 156.