Reichsfilmkammer (RFK)
Filmkammer (14.07.1933 – 21.09.1933)
Reichsfilmkammer (ab 22.09.1933)
Abkürzung
RFK
Gründung
14. Juli 1933
Auflösung
12. Oktober 1945
Rechtsform
Körperschaft
GND Nummer
Anmerkung
Die Reichsfilmkammer (RFK) war eine von sieben Fachkammern der Reichskulturkammer (RKK). Im nationalsozialistischen Deutschland mussten alle im Bereich des Filmes arbeitenden Menschen dieser berufsständischen Zwangsorganisation angehören. Ein Ausschluss aus oder eine Nichtaufnahme in die Kammer kam einem Berufsverbot gleich.
Menschen jüdischer Herkunft wurden ab 1935 systematisch aus der RKK und den ihr untergeordneten sieben Fachkammern ausgeschlossen. Bereits ab Frühjahr 1934 wurden restriktive Aufnahmebestimmungen in Kraft gesetzt.
Adresse
Meinekestraße (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) 21
Berlin-Charlottenburg
Deutschland
Berlin-Charlottenburg
Deutschland
Hauptsitz
ja
ERWERBSLEBEN
Mitarbeiter
Tätigkeit
1. Präsident der Reichsfilmkammer
Beruf
Arbeitsort
Quelle
Referenz: Tätigkeit als RFK-Präsident
Dahm, Volker: Das jüdische Buch im Dritten Reich. München: Beck'sche Verlagsbuchhandlung (Oscar Beck) 1993, S. 39.
AUSGEÜBTE REPRESSIONEN
Erzwungene Mitgliedschaft
Quelle
Referenz: Mitgliedschaft in der Reichsfilmkammer
Röder, Werner/Strauss, Herbert A. (Hg.): International Biographical Dictionary of Central European Emigrés 1933–1945, Bd. 2. The Arts, Sciences, and Literature. München: K. G. Saur 1983, S. 220.