Freistaat Preußen
Freistaat Preußen
Adresse
Berlin
Deutschland
Deutschland
Hauptsitz
ja
ERWERBSLEBEN
Mitarbeiter
Tätigkeit
Landsgerichtsrat in Berlin
Stelle
Landgerichtsrat
Beruf
Arbeitsort
Quelle
Referenz: Tätigkeit als Landgerichtsrat
Oberndörfer, Ralf: Berufsverlust und Entwürdigung. Einige Anmerkungen zu 73 sehr unterschiedlichen Doktortitelträgern. In: Henne, Thomas (Hg.): Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 1933–1945. Leipzig: Leipziger Universitäts-Verlag 2007, S. 73–84, hier: S. 81.
Fritz Citron (12.1917 – ca. 08.08.1933/23.08.1933)
Tätigkeit
Richtertätigkeit in Berlin
Stellen
Amtsgerichtsrat
Von
Dezember 1917
Bis
Februar 1920
Kammergerichtsrat
Von
01. März 1920
Bis
Juni 1929
Anmerkung
„Seit 1923 war Citron im Nebenamt stellvertretender Präsident der Reichsdisziplinarkammer Berlin II.“
Oberverwaltungsgerichtsrat am Preußischen Oberverwaltungsgericht
Von
04. Juni 1929
Beruf
Arbeitsort
Kündigung durch Mitarbeiter
nein
Entlassung
ja
Grund der Entlassung
Berufsbeamtengesetz (BBG)
Entlassung aufgrund Diskriminierung
ja
Anmerkung
Renate Citron-Piorkowski schreibt:
„Nach Auswertung des Fragebogens zur Durchführung des ‚Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ (BBG) vom 7. April 1933 wurde ‚Euer Hochwohlgeboren‘ Fritz Citron bereits Mitte August 1933 per Postzustellung darüber unterrichtet, dass er sofort vom Dienst entbunden war. Sein bisheriger Kollege Dr. Heinrich Schellen, jetzt im Preußischen Innenministerium zuständig für die Umsetzung des BBG, fertigte kurz darauf einen vernichtenden ‚Vermerk‘ über ihn [an].
‚Der Oberverwaltungsgerichtsrat C i t r o n ist rassisch Volljude und wurde als damaliger Kammergerichtsrat in das OVG. berufen. Er hat dem demokratischen Klub und dem republikanischen Richterbunde, letzterem vom Jahre 1922 ab bis zu seiner Auflösung angehört. Seine linke Einstellung ist auch in seiner Tätigkeit als OVG.Rat zum Ausdruck gekommen. Von ihm kann daher nicht angenommen werden, dass er in der Lage ist, sich bedingungslos hinter die Regierung des nationalen Staates zu stellen. Seine Entlassung aufgrund des § 4…ist daher erforderlich.‘
Bereits am nächsten Tag verfügte Schellen unter ‚Sofort‘ die umgehende Entlassung Citrons aus dem Dienst.“
Quelle
Referenz: Beginn der Richtertätigkeit in der Weimarer Republik und Nebentätigkeit
Citron-Pirokowski, Renate/Marenbach, Ulrich: Verjagt aus Amt und Würden. Vom Naziregime 1933 verfolgte Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichts. 14 Lebensläufe. Berlin: Hentrich & Hentrich Verlag 2017, S. 30.
Referenz: Richtertätigkeit
Datenbank
Link
https://www.stolpersteine-berlin.de/de/biografie/8773 (16. April 2020)